Informationen steuerbare Verbrauchseinrichtungen bis 31.12.2023
Die Sperrzeiten für Wärmepumpen dienen dem Lastausgleich im Stromnetz. Die SWBB sind berechtigt innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden lang zu unterbrechen. Die einzelne Unterbrechung darf jedoch nicht länger als 2 Stunden am Stück andauern. Aufgrund der Abschaltungen erhalten Wärmepumpen-Kunden ein reduziertes Netzentgelt. Die Abschaltung erfolgt im Bietigheimer Netz mittels Zeitschaltuhren täglich von 11 - 13 Uhr und 17 - 19 Uhr. Das gleiche gilt für Wärmepumpen mit Zeitschaltuhren in den Netzen von Oberriexingen und Sersheim, die nach dem 01.01.2016 installiert wurden. Wärmepumpen, die vor dem 01.01.2016 installiert wurden, sind historisch bedingt mit sogenannten Funk-Rundsteuerempfänger ausgestattet. Hier können die Sperrzeiten beim Messstellenbetrieb erfragt werden.
Bitte beachten:
Sperrzeiten für die Wärmepumpe können nicht individuell angepasst werden.
Wenn Eigentümer einer Wärmepumpe in der Sperrzeit z.B. kein heißes Wasser mehr haben, sollten diese ihren Heizungsinstallateur beauftragen, die Einstellungen der Wärmepumpe zu überprüfen.
Wichtiger Hinweis: Sperrzeiten für die Wärmepumpe können nicht individuell angepasst werden! Wenn Eigentümer einer Wärmepumpe in der Sperrzeit z. B. kein heißes Wasser mehr haben, sollten diese ihren Heizungsinstallateur beauftragen, die Einstellungen der Wärmepumpe zu überprüfen.