Anschlusskanal Abwasser

Informationen und Hinweise

Als Anschlusskanal bezeichnet man die Rohrleitung zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und dem ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück. Der Grundstücksbesitzer hat die gesamten Grundstücksentwässerungsanlagen einschließlich Anschlusskanal auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf zu reinigen. 

Die Herstellung der gesamten Grundstücksentwässerung hat nach den Bestimmungen der DIN 1986 sowie der Abwassersatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Über den fachgerechten Anschluss des privaten Anschlusskanals an den öffentlichen Kanal wird ein Abnahmeprotokoll von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen GmbH erstellt. 

Bitte informieren Sie uns 2-3 Tage vorher über den geplanten Abnahmetermin.

Abwasser- und Erschließungsbeitrag

Der Abwasser- und Erschließungsbeitrag ist in der Regel im Grundstückspreis enthalten. In besonderen Fällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt der Stadt Bietigheim-Bissingen - Tel. (07142) 74 – 0.

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Kundenservice Technik</span><span>&nbsp;

Kundenservice Technik 

Telefon: 07142 / 7887-333