Mobilität neu gedacht

Anmeldeformular für Ladeeinrichtungen

Mithilfe von Elektrofahrzeugen soll die motorisierte Fortbewegung künftig weltweit klimafreundlich werden. 
Der Betrieb von Elektrofahrzeugen kann insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2 erzeugen. 

Warum eine Anmeldung von Ladesäulen so wichtig ist:

Je mehr Ladesäulen gebaut werden, desto alltagsfreundlicher ist die Nutzung eines Elektroautos. Jedoch können Ladesäulen nicht einfach nach belieben errichtet werden. 

Denn aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf.

Deren Ladevorgänge belasten zusätzlich das Netz und können weitere Netzausbauten nach sich ziehen. 

Um den Ausbau des Ladenetzes vorausschauend zu gestalten, müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden - egal ob sie sich im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände befinden. 

Technische Anschlussregeln-Niederspannung

Hintergrund ist die Aktualisierung der „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (TAR Niederspannung), die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt. Dabei stellen konkrete Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge die größte Erneuerung dar.

Um eine Ladesäule oder Wallbox im Netzgebiet der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen anschließen zu dürfen, bedarf es mit der Errichtung deren Anmeldung durch den beauftragten Elektroinstallateur. Das Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen finden Sie hier: 

HINWEIS:
Eine Ladeeinrichtung <12kW ist anmeldepflichtig und erfordert nur das Datenblatt für Ladeeinrichtungen. Bei Hausanschlüssen vor 2006 waren Netzanschlussverträge und Netzanmeldungen nicht verpflichtend.  

Um jedoch eine saubere rechtliche Beziehung zu Ihnen zu haben, bitten wir Sie diese nachzureichen. Um den Gesamthausanschlusswert zu ermitteln, setzen Sie sich gerne mit Ihrem Elektriker in Verbindung.

Sollte die Ladeleistung überschritten werden, ist ebenfalls eine komplette Anmeldung mit dem Datenblatt für Ladeeinrichtungen, der Netzanmeldung, dem Netzanschlussvertrag sowie dem technischen Datenblatt der Ladeeinrichtung einzureichen.

Ebenso müssen Abschnitte des Datenblatts bei Eigentumsübergang, Stilllegung oder technischer Veränderung der Ladeeinrichtung neu ausgefüllt und dem Kundenservice Technik  (info.technik(at)sw-bb.de) der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen neu gemeldet werden.

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich einfach bei uns

Kundenservice Technik</span><span>&nbsp;

Kundenservice Technik 

Telefon: 07142 / 7887-333