Stilllegung/Trennung eines bestehenden Netzanschlusses

Schnelle Änderungen für Sie daheim

Nach der Stilllegung kann der Anschluss nicht mehr genutzt werden. Um den Anschluss wieder nutzen zu können, muss ein neuer Hausanschluss beantragt werden.

 

Hinweis: Der Beginn von Abbrucharbeiten auf dem Gelände darf nicht vor der Stilllegung der Anschlüsse erfolgen. Alle verbauten Zähler werden durch die SWBB im Zuge des Rückbaus entfernt. 

  • Füllen Sie bitte den nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellten "Antrag auf Stilllegung" aus.
  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die E-Mail Adresse info.technik@sw-bb.de zurück.
  • Nach Antragseingang werden wir uns zwecks Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen. Am vereinbarten Termin werden wir alle Zähler ausbauen und je nach Beauftragung und Abstimmung mit Ihnen, die Tiefbaumaßnahmen beginnen.
  • Nach Ausführung der von Ihnen beauftragten Leistung(en) erhalten Sie von uns eine Endabrechnung.
  • In den Kommunen Bietigheim-Bissingen, Sersheim, Oberriexingen und Eichwald (Sachsenheim) gelten Pauschalpreise, diese finden Sie auf dieser Seite zum Download bereit. In allen anderen Kommunen und Gemeinden gelten Preise nach Aufwand.
  • Nach Antragseingang werden wir uns zwecks Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen. Am vereinbarten Termin werden wir alle Zähler ausbauen und je nach Beauftragung und Abstimmung mit Ihnen, mit der Tiefbaumaßnahme beginnen.

Das wollen andere Kunden wissen

Endgültige Stilllegung: Eine Stilllegung des Netzanschlusses erfolgt typischerweise vor einem Gebäudeabriss. Dabei wird die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze oder sogar bis zur Versorgungsleitung endgültig entfernt, um den Zugang zum Baubereich zu ermöglichen. 

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Bei der Außerbetriebnahme wird der Anschluss vorübergehend außer Betrieb genommen und gegen eine erneute Inbetriebnahme gesichert. Die Anschlussleitung wird nicht abgebaut und bleibt physisch im Hausanschlussraum (Technikraum) vor Ort. Dies wird beispielsweise bei einem Gasanschluss gemacht, der vorübergehend nicht benötigt wird. Hier werden meistens die Messeinrichtungen, wie der Gaszähler ausgebaut.

Bitte beachten Sie, dass Abrissarbeiten auf dem Grundstück erst starten dürfen, nachdem die Anschlüsse stillgelegt wurden.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig Baustrom und Bauwasser für Ihren Neubau.

Sie haben noch Fragen?

Kundenservice Technik</span><span>&nbsp;

Kundenservice Technik 

Telefon: 07142 / 7887-333