Das Wichtigste auf einen Blick
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH nehmen die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) in unserem Netz wahr.
Wir betreiben Messstellen für Strom, Gas, Wasser und Wärme. Den Punkt zwischen Netz- und Kundenanlage beschreibt man als Messstelle, an dieser Stelle befindet sich der Zähler. Damit sind wir für die Turnusablesung, den Zählerwechsel, Zählereinbau, Zählerausbauausbau, die Wartung, die (eichrechtliche) Zählerüberprüfung und die Störungsbehebung für unsere Zähler zuständig. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Zählern um Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH handelt, was wiederum bedeutet, dass selbständige Änderungen am Zähler nicht erlaubt sind.
Des Weiteren sind wir für den technischen Betrieb der Messstellen verantwortlich.
Für unsere Turnusablesungen- und Zählerwechsel arbeiten wir bereits seit Jahren eng mit unserem Dienstleister ELTEL Networks GmbH (Firma USERV) zusammen.
Die Ableser und Monteure können sich stets ausweisen.
Nachdem wir Ihre Zählerstände erfasst haben, werden diese Ihrem Lieferanten übermittelt, damit dieser die Jahresverbrauchsabrechnung für Sie erstellen kann.
Bei der Turnusablesung verfolgen wir in unserem Netzgebiet ein rollierendes Prinzip. Das bedeutet, dass wir die Turnusablesungen differenziert nach Straßenzügen über das ganze Jahr verteilt durchführen. Ein individueller unterjähriger Wechsel des Ablesemonats, z.B. von Mai auf September ist dadurch leider nicht möglich.
Wir informieren Sie immer rechtzeitig per Ablesekarte, sobald Ihre nächste Ablesung vorgesehen ist.
Lesen Sie Ihre Zähler auch gerne selbständig und zu jeder Zeit ab. Ihre Zwischenablesung können Sie gerne an Ihren Lieferanten versenden oder unter den folgenden Kontaktdaten an uns.
Mail: msb@sw-bb.de
Telefon: 07142 / 7887
Sollten Sie Ihren Energielieferanten wechseln ist es erforderlich am Tag des Lieferantenwechsels den entsprechenden Zähler abzulesen und diesen Stand dem Messstellenbetreiber zu melden.
Dazu erhalten Sie von uns die folgende Benachrichtigung zur Ablesung:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Benachrichtigung zur Ablesung der Lieferantenwechsel nicht immer bei Ihnen zum Tag des Lieferantenwechsels ankommen. Sollten Sie die Benachrichtigung zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, können Sie Ihre Ablesung trotzdem durchführen und den Stand übermitteln. Anhand dieses Wertes kann der Zählerstand zum Datum des Lieferantenwechsels berechnet werden.
Bitte übermitteln Sie uns den Zählerstand bequem über das Onlineportal oder per Telefoncomputer. Wir werden die Stände an Ihre Lieferanten weiterleiten.
Gerne können Sie aber auch selbstständig Ihren Ablesewert an Ihren alten oder neuen Lieferanten melden. Die entsprechenden Lieferanten schicken uns den Stand im Anschluss zu.
Jeder Zähler hat eine gültige Eichfrist. Sollte diese Eichfrist auslaufen, sind wir gesetzlich nach dem Mess- und Eichgesetz verpflichtet den Zähler zu tauschen. Wir informieren Sie ca. 2 Wochen im Voraus schriftlich über den Wechseltermin. Der turnusmäßige Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Nachdem der Zähler gewechselt wurde, wird unser Monteur einen Aufkleber mit den Gerätewechseldaten am neuen Zähler anbringen. Dies ist für Sie zur Information.
Von unserem Dienstleister erhalten Sie die folgenden Anschreiben:
Sollte unser Monteur einen Mangel an Ihrer Anlage erkennen, sodass der Zähler nicht gewechselt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Mängelhinweis. Ein Mangel an der Hausinstallation liegt außerhalb unserer Zuständigkeit, aus diesem Grund liegt es in Ihrer Verantwortung den Mangel beheben zu lassen und uns anschließend zu informieren, sodass der Zählerwechsel durchgeführt werden kann.
Sollte unser Monteur Sie nicht vor Ort antreffen, wird Ihnen eine Einwurfkarte hinterlassen.
Sollten Sie Ihren Zähler außerhalb der Eichfrist wechseln wollen, können Sie dies gerne über unserer Fertigstellungsanzeige beantragen. Die entsprechenden Kosten und das Formular hierfür finden Sie hier.
Benötigen Sie einen neuen Zähler oder wollen einen Zähler ausbauen lassen, können Sie dies gerne bei uns beantragen. Ein Zählerneueinbau ist für Sie kostenlos. Die entsprechenden Kosten für einen Ausbau und das Formular finden Sie hier:
Selbstverständlich nehmen wir unsere Rolle als Marktteilnehmer des grundzuständigen Messstellenbetreibers in der Marktkommunikation wahr. Ein sicherer und reibungsloser und gegenseitiger Datenaustausch zwischen den Akteuren des Energiemarktes ist unabdingbar. Jede Ablesung- oder Gerätewechselmeldung und weitere Marktkommunikationsmeldungen werden unverzüglich von uns an Ihren Energielieferanten und die entsprechenden Marktteilnehmer über die Marktkommunikation versendet.
Die rechtlichen Grundlagen für Befundprüfungen sind in der Eichordnung festgelegt. Wir haben für Sie die folgenden Informationen einer eichrechtlichen Zählerüberprüfung zusammengestellt:
Hier ein Auszug aus "Eichordnung - Allgemein Vorschriften"
§32 Befundprüfung
(1) Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht.
(2) Die Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt, bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden.
(3) Bei der Befundprüfung an einem geeichten Messgerät gelten die Verkehrsfehlergrenzen und die sonstigen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Eichung gegolten haben. In allen Fällen gelten die zum Zeitpunkt des Antrags auf Befundprüfung maßgebenden Verkehrsfehlergrenzen und sonstigen Anforderungen.
Um eine Zählerüberprüfung zu beantragen, füllen Sie bitte das folgende Dokument aus und senden es unterschrieben per Mail an msb@sw-bb.de oder per Post an:
Messstellenbetrieb
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
Rötestraße 8
74321 Bietigheim-Bissingen
Der Monteur der Stadtwerke wird sich schnellstmöglich bei Ihnen (unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten) für einen gemeinsame Termin melden. Sie erhalten in diesem Zuge einen neuen Zähler, den alten Zähler wird der Monteur zur Prüfstelle versenden.
Die Kosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt, sollte der Zähler die eichrechtliche Prüfung bestehen. Sollte der Zähler die Prüfung nicht bestehen, entstehen für Sie keine Kosten. Des Weiteren werden die Zählerstände seit der Abweichung neu berechnet. Eine Kopie der Befundprüfung bzw. das Ergebnis der Prüfung der unabhängigen Prüfstelle wird Ihnen von uns zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass es bei einer eichrechtlichen Prüfstelle bis zu 10 Wochen dauern kann, bis das Prüfergebnis dem Messstellenbetreiber vorgelegt werden kann.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Sie haben noch Fragen?
Kundenservice Messtellenbetrieb
Telefon: 07142 / 7887-300
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