Was sind intelligente Messsysteme (iMSys)?
Intelligente Messsysteme bestehen aus einem digitalen Zähler (einer modernen Messeinrichtung, kurz mME) und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway.
Ein Smart Meter Gateway ist die sichere, datenschutzkonforme und interoperable Kommunikationseinheit und damit das Herzstück eines intelligenten Messsystems.
Dieses erfasst und übermittelt die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten über eine sichere Verbindung an den Messstellenbetreiber.
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ermöglicht Ihnen auch eine Visualisierung des Verbrauchsverhaltens, indem es Ihnen den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die tatsächliche Nutzungszeit zur Verfügung stellen kann. Dies bedeutet, die intelligenten Messsysteme speichern die Zählerstandgänge für die letzten 24 Monate, wodurch Sie die historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbräuche nachverfolgen können.
Warum benötigen wir intelligente Messsysteme?
Intelligente Messsysteme sind als digitale Infrastruktur ein zentrales Element für eine möglichst effiziente Produktion, Speicherung, Distribution und Nutzung fluktuierender erneuerbarer Energien in einem weitgehend klimaneutralen Energiesystem und bieten neue Beteiligungsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher an der Energiewende. Sie sind der Kern der digitalen Infrastruktur, die wir in einem auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem benötigen, denn sie sind die Grundlage dafür, dass Erzeugung und Verbrauch intelligent verknüpft werden können.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Da es beim Aufbau und der Nutzung eines intelligenten Netzes zweifelsfrei auch um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, sind die Sicherheit und der Schutz eben jener eine zentrale Voraussetzung für das Betreiben eines intelligenten Messsystems. Somit sind eine verbindliche Vorgabe für alle zukünftigen Messsysteme und deren sicherer Betrieb in Deutschland grundlegend. Wir verbauen nur Smart Meter Gateways, die den Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gerecht werden.
Was passiert beim Einbau des intelligenten Messsystems?
Die Umsetzung des intelligenten Messsystems erfordert den Austausch Ihres konventionellen Zählers zu einer „modernen Messeinrichtung“. Dieses wird mit dem Smart Meter Gateway aufgerüstet.
Wann erfolgt der Einbau des intelligenten Messsystems?
Wir, die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, sind dazu verpflichtet, Sie drei Monate im Voraus über den Einbau des intelligenten Messsystems zu informieren. Sie erhalten zusätzlich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbau des intelligenten Messsystems eine exakte Terminbenachrichtigung von uns. Dazu werden Sie persönlich kontaktiert.
Wer führt den Einbau des intelligenten Messsystems durch?
Grundsätzlich entscheiden Sie, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll. Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Sofern Sie keinen anderen Betreiber für Ihre Messstelle wählen, erledigen wir das weiterhin gerne für Sie.
Was kostet der Wechsel auf ein intelligentes Messsystem?
Die Aufrüstung Ihres Zählers und der Zählerwechsel, falls dieser in diesem Zuge notwendig ist, ist für Sie kostenfrei, sofern die Stadtwerke diese Aufrüstung/Wechsel beauftragt.
Bei Einbau auf Kundenwunsch gelten unsere Preise laut unserem Dienstleistungskatalog. Hierzu ist aber eine vorhergehende Absprache und Prüfung durch die Stadtwerke notwendig.
Zu dem Dienstleistungs-Katalog
Wie hoch sind die Zählergebühren?
Für intelligente Messsysteme gibt es eine gesetzliche Preisobergrenze. Die Kosten für das intelligente Messsystem beinhalten Einbau, Betrieb und Wartung sowie die Ablesung und die form- und fristgerechte Datenübertragung. Das entsprechende Messstellenbetriebsentgelt für ein intelligentes Messsystem, je nach Jahresverbrauch in kWh, finden Sie hier im Preisblatt.
Wie werden die Kosten für das intelligente Messsystem nach dem Einbau abgerechnet?
Die Rechnung für Ihren modernen Zähler oder für das intelligente Messsystem erhalten Sie jährlich von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber. Falls Ihr Lieferant eine Abrechnungsvereinbarung mit uns geschlossen hat, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb wie bisher auf der Stromabrechnung des Lieferanten abgerechnet.