Intelligentes Messsystem

Das „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG) ist 2016 in Kraft  getreten. Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sollte nach § 5 oder § 6 MsbG keine andere Vereinbarung durch den Anschlussnutzer getroffen worden sein.

Dieses Gesetz verpflichtet uns folgende Pflichteinbauten für ein intelligentes Messsystem (§29 MsbG) zu übernehmen, soweit dies nach § 30 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist:

  • Alle Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh
    Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten 3 Verbrauchsjahre.
    Bei niedrigeren Jahresstromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers optional.
  • Alle Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (z.B. Photovoltaikanlagen) über 7 Kilowatt
    Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kW hat der Messstellenbetreiber die Wahl
  • Alle Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung
    Dies gilt, wenn eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde (nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes), beispielsweise bei einer Wärmepumpe oder einer Wallbox für ein Elektroauto.

 

Die Einbauverpflichtung wird schrittweise umgesetzt. Wir werden Sie frühzeitig über Ihren individuellen Zeitpunkt informieren, sodass Sie optimal von den Vorteilen dieser modernen Technologie profitieren können.

Soweit nach diesem Gesetz nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 wirtschaftlich vertretbar ist, werden wir Messstellen an ortsfesten Zählpunkt mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten (§ 29, Abs. 3 MsbG).

Alle Vorteile Ihres intelligenten Messsystems im Überblick

Ein Smart Meter Gateway bietet Ihnen mehrere Vorteile – dies gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen

Ihre Vorteile:

  • Fernauslesung der Zähler: Das Gateway überträgt Ihren Zählerstand
  • Keine Ablesekarten mehr: Der Versand der Ablesekarten per Post ist nicht mehr nötig
  •  Zählerstandschätzungen entfallen
  • Stromeinsparung: Sie können ihren Verbrauch genau und transparenter nachverfolgen, so kann ihr Verbrauchsverhalten analysiert werden
  • Einsparmaßnahmen ergreifen: Einsparpotenziale erkennen

Intelligente Messsysteme bestehen aus einem digitalen Zähler (einer modernen Messeinrichtung, kurz mME) und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. 

Ein Smart Meter Gateway ist die sichere, datenschutzkonforme und interoperable Kommunikationseinheit und damit das Herzstück eines intelligenten Messsystems.  

Dieses erfasst und übermittelt die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten über eine sichere Verbindung an den Messstellenbetreiber. 

Der Einbau eines intelligenten Messsystems ermöglicht Ihnen auch eine Visualisierung des Verbrauchsverhaltens, indem es Ihnen den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die tatsächliche Nutzungszeit zur Verfügung stellen kann. Dies bedeutet, die intelligenten Messsysteme speichern die Zählerstandgänge für die letzten 24 Monate, wodurch Sie die historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbräuche nachverfolgen können.

Intelligente Messsysteme sind als digitale Infrastruktur ein zentrales Element für eine möglichst effiziente Produktion, Speicherung, Distribution und Nutzung fluktuierender erneuerbarer Energien in einem weitgehend klimaneutralen Energiesystem und bieten neue Beteiligungsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher an der Energiewende. Sie sind der Kern der digitalen Infrastruktur, die wir in einem auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem benötigen, denn sie sind die Grundlage dafür, dass Erzeugung und Verbrauch intelligent verknüpft werden können.

Da es beim Aufbau und der Nutzung eines intelligenten Netzes zweifelsfrei auch um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, sind die Sicherheit und der Schutz eben jener eine zentrale Voraussetzung für das Betreiben eines intelligenten Messsystems. Somit sind eine verbindliche Vorgabe für alle zukünftigen Messsysteme und deren sicherer Betrieb in Deutschland grundlegend. Wir verbauen nur Smart Meter Gateways, die den Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gerecht werden.

Die Umsetzung des intelligenten Messsystems erfordert den Austausch Ihres konventionellen Zählers zu einer „modernen Messeinrichtung“. Dieses wird mit dem Smart Meter Gateway aufgerüstet.

Wir, die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, sind dazu verpflichtet, Sie drei Monate im Voraus über den Einbau des intelligenten Messsystems zu informieren. Sie erhalten zusätzlich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbau des intelligenten Messsystems eine exakte Terminbenachrichtigung von uns. Dazu werden Sie persönlich kontaktiert.

Grundsätzlich entscheiden Sie, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll. Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Sofern Sie keinen anderen Betreiber für Ihre Messstelle wählen, erledigen wir das weiterhin gerne für Sie.

Die Rechnung für Ihren modernen Zähler oder für das intelligente Messsystem erhalten Sie jährlich von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber. Falls Ihr Lieferant eine Abrechnungsvereinbarung mit uns geschlossen hat, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb wie bisher auf der Stromabrechnung des Lieferanten abgerechnet.

Weitere Informationen 

Sie haben noch Fragen?

Kundenservice Messtellenbetrieb

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Telefon: 07142 / 7887-300