Intelligentes Messsystem
Das „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG) ist 2016 in Kraft getreten. Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sollte nach § 5 oder § 6 MsbG keine andere Vereinbarung durch den Anschlussnutzer getroffen worden sein.
Dieses Gesetz verpflichtet uns folgende Pflichteinbauten für ein intelligentes Messsystem (§29 MsbG) zu übernehmen, soweit dies nach § 30 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist:
- Alle Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh
Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten 3 Verbrauchsjahre.
Bei niedrigeren Jahresstromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers optional. - Alle Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (z.B. Photovoltaikanlagen) über 7 Kilowatt
Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kW hat der Messstellenbetreiber die Wahl - Alle Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung
Dies gilt, wenn eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde (nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes), beispielsweise bei einer Wärmepumpe oder einer Wallbox für ein Elektroauto.
Die Einbauverpflichtung wird schrittweise umgesetzt. Wir werden Sie frühzeitig über Ihren individuellen Zeitpunkt informieren, sodass Sie optimal von den Vorteilen dieser modernen Technologie profitieren können.
Soweit nach diesem Gesetz nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 wirtschaftlich vertretbar ist, werden wir Messstellen an ortsfesten Zählpunkt mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten (§ 29, Abs. 3 MsbG).