Wie nahezu alle Gemeinden in Baden-Württemberg hat die Stadt Bietigheim-Bissingen im Jahr 2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Als Tochterunternehmen der Stadt stellen die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB) ihre Entwässerungsanlagen zur Verfügung, in denen das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet und behandelt wird. Hierfür wird seit vielen Jahren eine Abwassergebühr erhoben, die durch die bezogene Frischwassermenge berechnet wird. In dieser Abwassergebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutzwasser- als auch von Niederschlagswassermengen enthalten.
Ihre Vorteile:
- hohe Versorgungssicherheit für 92.000 Einwohner in Bietigheim-Bissingen und sieben weitere Kommunen
- langjähriges technisches und kaufmännisches Fachwissen für Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung
- Zuständigkeit der technischen Betriebsführung für mehrere Kommunen aus der Nachbarschaft
Art | Betrag |
Schmutzwassergebühr | 1,44 EUR/m3 |
Niederschlagswassergebühr | 0,75 EUR/m2 |
Hinweise:
1. Auf Abwassergebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben.
2. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter.
3. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen bebauten und versiegelten Flächen der Grundstücke, die Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten, maßgebend.
4. Die aktuelle Abwassersatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen finden Sie »Hier (unter Finanzen).
Mit der Kalkulationsperiode 2010-2012 wurden erstmalig die Niederschlagswassergebühren für Bietigheim-Bissingen kalkuliert. Dabei wurden die bei einer Befliegung ermittelten versiegelten Grundstücksflächen als Kalkulationsgrundlage zugrunde gelegt. Im anschließenden Selbstauskunftsverfahren wurden alle Grundstückseigentümer gebeten, die ermittelten Flächenwerte, insbesondere den Versiegelungsgrad der befestigten Flächen sowie den Kanalanschluss zu prüfen, um die Möglichkeit für Korrekturen und Ergänzungen zu eröffnen. Die so aktualisierten Daten hatten zum Ergebnis, dass sich die gesamte versiegelte Fläche in Bietigheim-Bissingen für die Kalkulationsperiode 2013-2014 gegenüber der vorherigen reduzierte.
Dies spielt für die Berechnung eine große Rolle, da die Niederschlagswassergebühr sich aus den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dividiert durch die versiegelten Flächen errechnet. Die Gebührenerhöhung resultiert damit zum einen aus der erwähnten verminderten versiegelten Fläche. Darüber hinaus sind unter Zugrundelegung einer hundertprozentigen Kostendeckung bei den turnusmäßigen Neukalkulationen auch die anfallenden Kostensteigerungen der Abwasserbeseitigung, z. B. bei den Energie- oder Personalkosten, entsprechend zu berücksichtigen. Der Gemeinderat hat die Höhe der Abwassergebühr in Kenntnis der ihm vorgelegten Gebührenkalkulation in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Kalkulation erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
- Preisblatt Wasser & Abwasser
- Meldeformular Grundstücksflächen
- Broschüre | Gesplittete Abwassergebühr
- Anleitung Erfassungsblatt
- Beispiel für ein Erfassungsblatt
- Urteil VGH Mannheim | Keine Abwassergebühren nur nach Frischwasserverbrauch
- Merkblatt | Entsiegelung Flächen
- Merkblatt | Regenwassernutzungsanlage Zisterne
- Merkblatt Abrechnung Schmutzwassergebühr
- Merkblatt zum Kanalanschluss
Abwasserreinigung
Wissenswert
Für viele Dinge im täglichen Leben ist die Qualität von Trinkwasser nicht erforderlich. Als ökologische Alternative kann hierfür oftmals Regenwasser eingesetzt werden (Toilettenspülung, Gartenbewässerung). Durch Ihre Entscheidung, Regenwasser in einer Zisterne zu sammeln, leisten Sie somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Allerdings können Zisternen Auswirkungen auf die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch haben, wenn Sie nicht ordnungsgemäß installiert oder betrieben werden. Die gesundheitlichen Risiken können nur dann so gering wie möglich gehalten werden, wenn die zuständigen Behörden/Einrichtungen Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Anlagen haben. Daher ist der Betrieb einer Zisterne beim zuständigen Wasserversorger und beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
Mehr dazu in den Merkblättern
Noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Team Abwasser
Telefon: 07142 / 7887-475