Wir berechnen Ihren Abschlag nach folgender Formel:
Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Für einen kompletten Turnus fordern wir 11 Abschläge an.
Abschlag bei Strom- bzw. Gasheizung
Bei der Gas- oder Stromheizung sind Ihr letzter Energieverbrauch und die aktuellen Preise der Maßstab für die Ermittlung der künftigen Abschlagszahlungen. Hierbei berücksichtigen wir die jahreszeitlichen Schwankungen im Energiebezug.
Neukunden (Anbieterwechsel, Einzug)
Bei Neukunden sind wir auf eine Verbrauchsschätzung zur Ermittlung des Abschlagsbetrages angewiesen. Falls es sich um einen Mieter- oder Eigentümerwechsel handelt, legen wir den Verbrauch des vorherigen Mieters/Eigentümers für die Ermittlung des Abschlagsbetrages zugrunde.
Neuanlagen
Bei Neuanlagen erfolgt die Verbrauchsschätzung unter Berücksichtigung der Nennleistung der Heizungsanlage, die uns der Installateur mitteilt.