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Wir haben Antworten auf Ihre meistgestellten Anliegen

Wichtiger Hinweis
Die Daten und Angaben entsprechen teilweise einem älteren Stand. Einige Prozentwerte und Zahlen sind deshalb nicht mehr zu 100% korrekt. Eine Aktualisierung erfolgt demnächst.

Gerne helfen wir Ihnen bei Unklarheiten zeitnah und direkt über (07142) 7887-222 (auch für WhatsApp gültig) oder kundenzentrum(at)sw-bb.de. Danke für Ihr Verständnis.

Kunden-/Verbrauchsstellennummer

Sie können Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer auf Ihrer Vertragsbestätigung oder der jährlichen Jahresverbrauchsabrechnung rechts oben finden. 

Die Nummer besteht aus sechs Zahlen und fängt bei der Kundennummer mit 1 (z. B. 193456) und der Verbrauchsstellennummer mit 2 (z. B. 234567) oder 4 (z. B. 456789) an.

Die Verbrauchsstellennummer bezieht sich auf einen oder mehrere Energiezähler (z. B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme)

Die Kundennummer bezieht sich auf eine Person oder Firma.

Der Schutz personenbezogener Daten ist den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen ein wichtiges Anliegen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz auf dieser Webseite. Für Beantwortung Ihrer Anfragen, Formulare steht Ihnen das Informationsblatt Datenschutz (4 Seiten) zum Download bereit.

Einzug

Sie können sich entweder schriftlich per Formular, Online über den Einzugsservice oder persönlich im Kundenzentrum in der Rötestraße 8 bei uns anmelden.

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer
  • Zählerstände
  • Anschrift der Lieferstelle
  • Ihre Kontaktdaten
  • Kontaktdaten vom Vormieter und/oder Eigentümer

Umzug

Der Vertragspartner ist verpflichtet uns den Umzugstermin innerhalb von einem Monat in Textform mitzuteilen. Bitte lesen Sie am Umzugstag den Zählerstand ab und teilen Sie uns den Endzählerstand mit. Außerdem wird die neue Rechnungsadresse benötigt.

Ist Ihnen der neuen Mieter oder Eigentümer bekannt, teilen Sie uns bitte die Daten mit.

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer
  • Zählerstände
  • Rechnungsadresse
  • Ihre Kontaktdaten
  • Kontaktdaten vom Nachmieter und/oder Eigentümer
  • Neues Angebot über unseren Preisrechner einholen

Sie können sich entweder schriftlich, per Online-Formular oder persönlich im Kundenzentrum in der Rötestraße 8 bei uns um- bzw. abmelden.

Abschläge

Wir berechnen Ihren Abschlag nach folgender Formel:

Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Für einen kompletten Turnus fordern wir 11 Abschläge an.

Abschlag bei Strom- bzw. Gasheizung

Bei der Gas- oder Stromheizung sind Ihr letzter Energieverbrauch und die aktuellen Preise der Maßstab für die Ermittlung der künftigen Abschlagszahlungen. Hierbei berücksichtigen wir die jahreszeitlichen Schwankungen im Energiebezug.

Neukunden (Anbieterwechsel, Einzug)

Bei Neukunden sind wir auf eine Verbrauchsschätzung zur Ermittlung des Abschlagsbetrages angewiesen. Falls es sich um einen Mieter- oder Eigentümerwechsel handelt, legen wir den Verbrauch des vorherigen Mieters/Eigentümers für die Ermittlung des Abschlagsbetrages zugrunde.

Neuanlagen

Bei Neuanlagen erfolgt die Verbrauchsschätzung unter Berücksichtigung der Nennleistung der Heizungsanlage, die uns der Installateur mitteilt.

Die Höhe des Abschlagsbetrages wird im 1. Abrechnungsjahr auf der Grundlage von Erfahrungs- und Richtwerten festgesetzt. Im Folgejahr ermittelt sich der Abschlagsbetrag aus Ihren Verbrauchsgewohnheiten im Vorjahr. Haben Sie uns einen Verbrauchswert angegeben, werden wir auf dieser Grundlage Ihre Abschlagshöhe berechnen.

Als Kundenservice bieten wir eine Abschlagsneuberechnung an. Bitte teilen Sie uns dafür ca. 2-3 Monaten nach Ihrem Einzugsdatum bzw. Anbieterwechsel einen abgelesen Zählerstand mit. Auf dieser Grundlage werden wir Ihre neue Abschlagshöhe berechnen und Ihnen die Höhe dann mitteilen.

Energie

Der Verbrauchspreis gibt alle Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom an. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, EEG, KWK-G, StromNEV usw. Der Arbeitspreis beinhaltet lediglich die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Verwaltung sowie die Konzessionsabgabe und die Netznutzungsentgelte.

Mit dem Grundpreis werden Ihnen als Verbraucher die Aufwendungen für Abrechnung, Zählerbereitstellung und -miete sowie allgemeine Kosten in Rechnung gestellt.

Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) liegt der durchschnittliche Strompreis 2021 für Haushaltskunden bei 31,94 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für den statistischen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr betragen die jährlichen Stromkosten 1.117,90 Euro. Pro Monat sind das 93,16 Euro - ohne Grundpreis.

Aktuell sind vier staatliche Umlagen im Strompreis enthalten. Das sind §19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, KWKG-Umlage und AbLa-Umlage. Sie machen zusammen fast 30% des Strompreises aus.

Ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Umlagen und deren aktuelle Höhe finden Sie »HIER!

Für die Dauer der Preisgarantie versichern wir unseren Kunden den Netto-Arbeitspreis (Energie) stabil zu halten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Vertragsbedingungen bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

51% = Staatliche Umlagen, Abgaben & Steuern
25% = Netznutzungsentgelte
24% = Energiekosten (Beschaffung, Vertrieb, Marge)

Zwischen den Strompreisen, die an der Börse ausgehandelt werden und denen, die Haushaltsstromkunden zahlen, besteht kaum ein direkter Zusammenhang. Langfristig betrachtet können die Großhandelspreise an der Strombörse z.B. sinken. Im Tages- und Jahresverlauf schwanken sie aber zum Teil sehr stark.

Wir als kommunales Unternehmen sichern unseren Bedarf an der Strombörse langfristig im Voraus. Gründe hierfür sind Versorgungssicherheit und Minimierung der Risikostreuung. Die Erhöhung der staatlichen Umlagen und der Netznutzungsentgelte wirkt sich für Sie als Kunden negativ auf den Endpreis aus.

Die Kosten für die Netznutzung, Zähler, Messung und Abrechnung variieren je nach regionalem Netzbetreiber. Zusätzlich wird die Konzessionsabgabe von den Gemeinden, je nach Einwohnerzahl, festgelegt.

Aufgrund der zeitweise sehr hohen Stromeinspeisungen durch Solar- und Windstrom gibt es temporär riesige Stromüberschüsse im deutschen Stromnetz, die dann physikalischen Gegebenheiten folgend in die Nachbarnetze abfließen müssen.

Der Grund-Strombedarf über die EEG-Erzeugung hinaus wird in der Regel mit Kohle- und Gaskraftwerken gedeckt, da diese die geringsten Grenzkosten aufweisen. Die Abschaltung dieser eher unflexiblen Kraftwerke in Zeiten sehr hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien (Solar & Wind) lohnt sich für die Betreiber meist nicht. Daher wird der überschüssige Strom häufig zu sehr geringen (im Extremfall sogar negativen) Preisen ins Ausland exportiert.

Messwesen

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten: einer modernen Messeinrichtung (mME) und einer Kommunikationseinheit, auch Smart-Meter-Gateway genannt. Letztgenanntes sorgt für die Erfassung, Verarbeitung, Verschlüsselung und Versendung der Daten zum Messstellenbetreiber.

Die moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wird widergespiegelt. Gleichzeitig können historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate eingesehen werden. Der klassische Stromzähler summiert dagegen nur den Verbrauch fortlaufend auf und der Zählerstand wird - in der Regel - einmal im Jahr abgelesen und die verbrauchte Menge abgerechnet.

Der Strom aus regenerativen Anlagen nimmt weiter zu und wird stärker dezentral erzeugt. Die Erzeugung ist durch verschiedene Wettereinflüsse schwer zu prognostizieren und die Steuerung sowie Koordination aufwendiger. Das erhöht den Aufwand für den Netzbetrieb, vor allem an den Abgleich von Stromangebot und -nachfrage. Die Smart Meter liefern den Netzbetreibern wichtige Informationen über den Verbrauch und die Erzeugung von Strom, damit die Netzstabilität gewahrt bleibt.

Gesetzliche Grundlage ist das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Das betreffende Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt die Grundlagen für die Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) und moderner Messeinrichtungen (mME) fest. Auch die maximal zulässigen Kosten, die Verbrauchern berechnet werden dürfen, sind hier vorgegeben.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) registriert kontinuierlich den Stromverbrauch und die elektrische Leistung. Durch die detaillierten Daten wird der Stromverbrauch wesentlich transparenter. Dadurch kann der Verbraucher den Energieverbrauch besser kontrollieren und Einsparungspotentiale feststellen. Für die Zukunft ist die Anbindung weiterer Messeinrichtungen, wie Gas oder Wasser, anzubinden, so dass für alle Energiearten mehr Transparenz geschaffen wird. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox können zudem weitere Stromverbräuche - wie das Laden eines Elektroautos - kostengünstig geplant werden.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber sind wir verpflichtet, Zähler in einem bestimmten Zeitraum auszuwechseln. Sobald Ihr Zähler in die Eichfrist fällt, werden Sie von den SWBB oder von Dienstleistern wie z.B. Eltel Networks GmbH/U-Serv angeschrieben. Die Monteure unserer Partnerfirmen führen stets einen SWBB-Ausweis mit sich.

Anbieterwechsel/Produktwechsel

Ja, das können Sie. Hier müssen aber die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Sonderpreismodells beachtet werden.

Nein, müssen Sie nicht. Alle Kündigungsformalitäten übernehmen wir für Sie.

Ihr alter Anbieter wird eine Abschlussrechnung erstellen. Er wird Sie auffordern, den Zählerstand abzulesen. Gerne können Sie uns Ihren Zählerstand als Abgleich auch mitteilen.

Ihren Sondervertrag können Sie innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss nur schriftlich widerrufen. Das Muster-Widerrufsformular können Sie sich hier herunterladen.

Namensänderung

Nein, diese Änderungen können Sie entweder schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.

Einzugsermächtigung

Ja, die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats muss schriftlich und unter der Angaben Ihrer Kundennummer eingereicht werden. 

Nur auf Wunsch (muss schriftlich erfolgen), wenn es sich um die gleiche Kundennummer handelt. Haben Sie uns einmal ein SEPA-Lastschrift-Mandat für eine Verbrauchsstellennummer erteilt, wird diese nicht automatisch für alle weiteren Verbrauchsstellennummern verwendet.

Erdgasabrechnung

Obwohl der Gasverbrauch des Netzkunden in Kubikmetern (m³) gemessen wird, sind für die Erdgasabrechnung die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) relevant. Bei der thermischen Gasabrechnung ist zwischen dem Betriebszustand und dem Normzustand des Gases zu unterscheiden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases in der Messeinrichtung, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes.

Daher ist eine Umrechnung des Volumens im Betriebszustand auf ein Volumen im Normzustand erforderlich. Diese erfolgt über die sogenannte Zustandszahl, die auf den jeweiligen Ausspeisepunkt / Zählpunkt bezogen ermittelt wird.

Für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden wird die Anzahl der Kubikmeter mit der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (AB-Wert) multipliziert.

Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.

Die Parameter für die Berechnung der Zustandszahl sind:

  • Luftdruck,
  • Effektivdruck (Gasdruck im Gaszähler),
  • Gastemperatur und
  • Kompressibilitätszahl.

Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt. Die dem Ausspeisenetz vorgelagerten Netzbetreiber messen täglich den Brennwert des Gases. Aus diesen Werten wird der jeweilige durchschnittliche monatliche Abrechnungsbrennwert gebildet, der auch für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung verwendet wird. Für den Abrechnungszeitraum des Kunden werden dann die monatlichen Brennwerte mit den monatlichen Einspeisemengen multipliziert und ein mengengewichteter Abrechnungswert ermittelt. Ihren Abrechnungsbrennwert können Sie Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen.

Abschließend wird zur Ermittlung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) das Kubikmetervolumen (m³) des gelieferten Gases mit der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (AB-Wert) multipliziert: 

Gasmenge in kWh = Gasmenge in m³ x Z-Zahl x AB-Wert

Stand November 2021

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